TOP Ö 18: Entlastung von Familien und Gaststättenbetreibern aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung (CoronaVO) vom 17. März 2020 - Kindergartengebühren und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege - - Schulkindbetreuung und Mittagstischverpflegung- - Aussetzung der Fälligkeit für wiederkehrende Jahresbeiträge für Außenbewirtschaftung von Gaststätten - (Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 20.03.2020)